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Der Rhein bei Mainz mit der Theodor-Heuss-Brücke im Abendlicht

Flussbestattung im Rhein

Volk-Neunecker Bestattungen: Das älteste Mainzer Bestattungsinstitut

Für viele Mainzerinnen und Mainzer gehört der Rhein zum Leben dazu. Wer sich dem Strom verbunden fühlt, kann sich seit der Reform des rheinland-pfälzischen Bestattungsgesetzes hier beisetzen lassen – in dem Fluss, an dem er gelebt hat, und nicht erst an der Nord- oder Ostsee.

Rheinland-Pfalz hat als erstes Bundesland die Beisetzung von Totenasche in Fließgewässern erlaubt. Möglich ist sie im Rhein, in der Mosel, in der Lahn und in der Saar. Für uns als ältestes Mainzer Bestattungsinstitut ist das eine naheliegende Ergänzung: Die Angehörigen müssen für den Abschied keine weite Reise auf sich nehmen, der Ort der Beisetzung liegt vor der Haustür.

Weil für eine Flussbestattung strengere Voraussetzungen gelten als für ein Grab auf dem Friedhof, beraten wir Sie in Ruhe und prüfen vorab, ob alle Bedingungen erfüllt sind. Anschließend übernehmen wir die vollständige Organisation – von den Formalitäten über die Einäscherung bis zur Beisetzung auf dem Wasser.

Seit 2025 in Rheinland-Pfalz erlaubt

Lange war die Beisetzung im Fluss in Deutschland nicht möglich. Wer sie wollte, musste in die Niederlande ausweichen. Das neue Landesgesetz über das Friedhofs- und Bestattungswesen hat das für Rheinland-Pfalz geändert; es ist am 27. September 2025 in Kraft getreten.

Erlaubt ist die Beisetzung in den vier großen Flüssen des Landes: Rhein, Mosel, Lahn und Saar. Eine Landesverordnung regelt zusätzlich, an welchen Stellen eines Gewässers eine Beisetzung stattfinden darf. Welcher Abschnitt des Rheins für Sie in Frage kommt, klären wir vor der Beisetzung verbindlich ab.

Der Gesetzgeber hat die Flussbestattung bewusst an den ausdrücklichen Willen der verstorbenen Person geknüpft. Angehörige können sie nicht nachträglich beschließen. Deshalb ist die schriftliche Verfügung zu Lebzeiten der wichtigste Schritt – wir halten sie im Rahmen der Bestattungsvorsorge mit Ihnen fest.

Diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  • Der Wunsch wurde zu Lebzeiten schriftlich festgehalten (Totenfürsorgeverfügung)
  • Die verstorbene Person hatte ihren letzten Hauptwohnsitz in Rheinland-Pfalz
  • In der Verfügung ist benannt, wer die Bestattung veranlassen darf
  • Vorausgegangen ist eine Einäscherung
  • Verwendet wird eine Urne aus sofort wasserlöslicher Zellulose, ohne Beigaben
  • Die Beisetzung erfolgt von einem Wasserfahrzeug aus, nicht von Brücke oder Ufer
  • Der gewählte Gewässerabschnitt ist dafür zugelassen

So läuft eine Flussbestattung ab

  1. Wunsch schriftlich festhalten

    Die Flussbestattung setzt voraus, dass der oder die Verstorbene sie zu Lebzeiten schriftlich gewünscht hat. Wir halten den Wunsch mit Ihnen in einer Totenfürsorgeverfügung fest und benennen darin die Person, die die Bestattung veranlassen darf.

  2. Formalitäten und Einäscherung

    Wir holen die Sterbeurkunde ein, melden die Bestattung an und organisieren die Überführung sowie die Einäscherung. Sie müssen sich um keinen der Behördengänge selbst kümmern.

  3. Urne und Gewässerabschnitt wählen

    Für die Beisetzung im Fluss ist eine Urne aus sofort wasserlöslicher Zellulose vorgeschrieben. Gemeinsam mit Ihnen wählen wir die Urne aus und klären, welcher Abschnitt des Rheins für die Beisetzung zulässig ist.

  4. Beisetzung vom Schiff aus

    Die Urne wird von einem Schiff aus in den Rhein gelassen – von der Brücke oder vom Ufer aus ist das nicht erlaubt. Auf Wunsch fahren die Angehörigen mit, alternativ führen wir die Beisetzung im engsten Kreis oder still durch.

  5. Erinnerung und Dokumentation

    Sie erhalten die Angaben zu Ort und Zeitpunkt der Beisetzung. So gibt es einen Platz am Fluss, an den Sie jederzeit zurückkehren können – auch ohne Grabstelle, die gepflegt werden muss.

Abendstimmung über dem Wasser

Trauerfeier an Bord oder stille Beisetzung

Wie persönlich der Abschied ausfällt, entscheiden Sie. Beides ist möglich: eine Feier an Bord im Kreis der Angehörigen oder eine stille Beisetzung, die wir für Sie durchführen.

Fahren Angehörige mit, gestalten wir die Feier nach Ihren Wünschen: mit Musik, mit Worten eines Pfarrers oder freien Redners, mit Blumen, die auf dem Wasser zurückbleiben. Für die Fahrt arbeiten wir mit einem zugelassenen Schiffsbetrieb zusammen, denn die Urne darf nur von einem Wasserfahrzeug aus beigesetzt werden.

Wer es ruhiger möchte, wählt die stille Beisetzung. Sie findet ohne Begleitung statt; wir teilen Ihnen anschließend Ort und Zeitpunkt mit. Auch eine Trauerfeier in unserer eigenen Trauerhalle in der Kaiserstraße ist möglich – die Beisetzung im Fluss folgt dann zu einem späteren Termin.

Weite Wasserfläche mit einem Segelboot am Horizont

Flussbestattung oder Seebestattung?

Beide Formen kommen ohne Grabstelle aus und beginnen mit einer Feuerbestattung. Der Unterschied liegt vor allem in der Nähe.

Die Beisetzung im Rhein findet vor Ort statt. Angehörige können ohne lange Anfahrt teilnehmen, auch ältere Menschen, denen eine Reise an die Küste schwerfällt. Der Ort des Abschieds ist Teil der eigenen Stadt und jederzeit erreichbar – ein Spaziergang am Ufer genügt.

Die Seebestattung in Nord- oder Ostsee bleibt die richtige Wahl für alle, die dem Meer verbunden waren oder zur See gefahren sind. Sie ist ohne Wohnsitz-Voraussetzung möglich und findet in deutschen wie in internationalen Gewässern statt. Wir organisieren beide Formen und sagen Ihnen offen, welche im konkreten Fall besser passt.

Halten Sie Ihren Wunsch rechtzeitig fest

Ohne schriftliche Verfügung darf eine Flussbestattung nicht durchgeführt werden – auch dann nicht, wenn die Familie sicher weiß, dass es dem Wunsch entsprochen hätte. Wer im Rhein beigesetzt werden möchte, sollte das deshalb zu Lebzeiten festhalten und eine Person benennen, die sich darum kümmert.

Wir nehmen uns dafür Zeit, erklären die Voraussetzungen und halten alles verbindlich fest. Auf Wunsch besprechen wir das bei Ihnen zu Hause.

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