
Eine Reihengrabstätte: die einfachste Form der Erdbestattung
Bei einer Reihengrabstätte handelt es sich um die einfachste und kostengünstigste Form der Erdbestattung, bei der die Grabstätte von der Friedhofsverwaltung zugewiesen wird.
Aus diesem Grund ist nach Ablauf von 20 Jahren keine weitere Nutzung oder eine erneute Belegung durch Familienangehörige möglich und es darf auch keine zusätzliche Urne beigesetzt werden. Weil das Nutzungsrecht an einer Reihengrabstätte stets nach 20 Jahren verfällt, sollten Sie sich nach Möglichkeit für eine Wahlgrabstätte entscheiden, sofern Sie langfristig die Gelegenheit haben möchten, die Grabstätte Ihrer Angehörigen zu besuchen.




